Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hundscheid Griffioen Advocaten

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Hundscheid Griffioen Advocaten

1. Hundscheid Griffioen Advocaten ist der Name,
unter dem die Partnerschaft Hundscheid Griffioen
Advocaten, eingetragen im Handelsregister der
Handelskammer unter der Nummer 91948517,
vertreten ist. Die Kanzlei arbeitet unabhängig, in
eigener Verantwortung und auf eigene Kosten und
eigenes Risiko.
Auftrag und allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Aufträge und Arbeiten, die von dem oben
genannten Kanzlei oder in seinem Namen ausgeführt
werden, sowie für alle damit verbundenen
Rechtsbeziehungen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle ehemaligen, gegenwärtigen und
zukünftigen Rechtsanwälte und Mitarbeiter der
vorgenannten Kanzlei sowie für alle Personen, die von
dem unter 5. genannten Auftragnehmer bei der
Ausführung eines Auftrages eingesetzt werden, bzw. für
alle Personen, für deren Handlungen oder
Unterlassungen der Auftragnehmer haften könnte. Alles,
was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugunsten des beauftragten Auftragnehmers festgelegt
ist, gilt als unwiderrufliche Drittklausel im Sinne von
Artikel 6:253 des niederländischen Bürgerlichen
Gesetzbuches.
4. Die Anwendbarkeit von allgemeinen
Geschäftsbedingungen, gleichgültig unter welchem
Namen, vom Mandant als Auftraggeber wird
ausdrücklich abgelehnt.
5. Ein Auftragsvertrag kommt nur zwischen
einerseits dem Mandant als Auftraggeber und
andererseits der Partnerschaft Hundscheid Griffioen
Advocaten als Auftragnehmer zu stande. Der
Auftraggeber kann keine andere Person als den
Auftragnehmer für die Erfüllung der Vereinbarung
haftbar machen oder ihn für Schäden haftbar machen.
Dies gilt auch, wenn ein Auftrag von einer bestimmten
Person ausgeführt werden soll. Artikel 7: 404 des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der den
letzteren Fall regelt, und Artikel 7: 407(2) des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der eine
gesamtschuldnerische Haftung für Fälle vorsieht, in
denen ein Auftrag an zwei oder mehr Personen
vergeben wird, sind nicht anwendbar.
Ausführung der Anweisung
6. Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung
der ihm erteilten Aufträge die Sorgfalt eines guten
Auftragnehmers anzuwenden.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die
ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags
erforderlichen Informationen und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Er muss die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben garantieren.
8. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber
gegenüber verpflichtet, sich nach besten Kräften zu
bemühen und garantiert nicht, dass das angestrebte
Ergebnis erreicht wird.
9. Die Ausführung eines dem Auftragnehmer
erteilten Auftrags erfolgt ausschließlich zugunsten des
Auftraggebers. Dritte können aus der Beratung durch
den Auftragnehmer und der Arbeit des Auftragnehmers
keine Rechte ableiten.
Erlaubt der Mandant einem Dritten, von der Beratung
des Auftragnehmers und den Arbeiten des
Auftragnehmers Kenntnis zu nehmen, so hat der
Mandant diesen Dritten darauf hinzuweisen, dass er
aus der Beratung keine Rechte ableiten kann und dafür
Sorge zu tragen, dass dieser Dritte diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Hundscheid Griffioen
Advocaten akzeptiert.
10. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer
und seine Mitarbeiter und Hilfspersonen von allen
Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, durch oder im
Zusammenhang mit der Beratung des Auftragnehmers
und den vom Auftragnehmer zugunsten des
Auftraggebers ausgeführten und vom Auftragnehmer
zu Unrecht gemachte Meldungen gemäß dem
niederländischen Gesetz zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter
voorkoming van witwassen en financieren van
terrorisme (Wwft)) Schaden erlitten zu haben, außer im
Falle von Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers. Diese Entschädigung umfasst auch die
damit verbundenen Kosten.
11. Es steht dem Auftragnehmer frei, einen ihm
erteilten Auftrag unter seiner Verantwortung durch die
von ihm zu benennenden Mitarbeiter ausführen zu
lassen. Auftragnehmer ist befugt, bei der Ausführung
des Auftrags Dritte einzuschalten, darunter
Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher und, nach
Rücksprache mit dem Kunden, Experten und externe
Berater.

Anspruch und Zahlung
12. Auftragnehmer hat das Recht, seine Tarife von
Zeit zu Zeit innerhalb angemessener Grenzen zu
erhöhen. Die Aufstockung erfolgt frühestens sechs
Monate nach Erteilung des Auftrags.
13. Eine Aussetzung oder Aufrechnung durch den
Kunden ist nicht zulässig.
14. Wenn der Mandant eine Rechnung nicht
rechtzeitig bezahlt, gehen alle gerichtlichen und
außergerichtlichen Inkassokosten, die dem
Auftragnehmer vernünftigerweise entstehen, zu Lasten
des Mandanten. Wenn der Mandant eine natürliche
Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder
Unternehmens handelt, werden die außergerichtlichen
Inkassokosten auf der Grundlage der Verordnung über
die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten
festgelegt. In anderen Fällen werden die
außergerichtlichen Inkassokosten auf mindestens 15 %
des unbezahlten Teils der Rechnung mit einem
Mindestbetrag von € 150,00 festgelegt, der zu den dem
Auftragnehmer in Rechnung gestellten Auslagen
hinzukommt.
15. Wenn der Mandant eine Rechnung nicht
rechtzeitig bezahlt, hat Auftragnehmer das Recht, seine
Tätigkeit auszusetzen oder den Auftrag zu beenden.
Beschränkung der Haftung
16. Jede Haftung des Auftragnehmers ist auf den
Betrag der vom Auftragnehmer abgeschlossenen
Berufshaftpflichtversicherung, erhöht um den Betrag
der Selbstbeteiligung im Rahmen dieser Versicherung,
beschränkt. Sollte, aus welchem Grund auch immer,
keine Versicherungszahlung im Rahmen dieser
Versicherung erfolgen, ist die Haftung des
Auftragnehmers auf einen Betrag von € 10.000,00
beschränkt.
17. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel
seitens Dritter, die an der Ausführung eines Auftrags
beteiligt sind, und ist berechtigt,
Haftungsbeschränkungen seitens Dritter, die von dem
Auftragnehmer im Namen des Mandanten beauftragt
wurden, zu akzeptieren.
18. Personen, die mit dem beauftragten
Unternehmen verbunden sind, haften unter keinen
Umständen für Mängel bei der Ausführung eines
Auftrags. Zu den Personen, die mit dem Auftragnehmer
in Verbindung stehen, gehören alle ehemaligen,
gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter, Berater,
Praktikanten, Zeitarbeiter und andere Angestellte.
19. Alle Schadenersatzansprüche gegen den
Auftragnehmer erlöschen, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres nach dem Datum, an dem die betreffende
Person von der Existenz dieser Ansprüche Kenntnis
erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen
können, vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht
werden.

Datenverarbeitung
20. Jegliche elektronische Kommunikation,
einschließlich E-Mail, gilt als schriftlich. Der
Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der
Auftragnehmer digitale Kommunikationsmittel und
Dienste zur Speicherung von Daten nutzt.
Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus
der Verwendung dieser Geräte ergeben.
21. Beide Parteien gewährleisten die Sicherheit
der elektronischen Kommunikation und deren
Beschützung durch einen aktuellen Virenschutz, der im
sozialen Verkehr als ausreichend angesehen wird.
Wenn dies erfüllt ist, haftet eine Partei der anderen
Partei gegenüber nicht für Schäden im Zusammenhang
mit einem übertragenen Virus.
22. Wenn Dritte mit der Ausführung von
Aufträgen beauftragt werden, kann der Auftragnehmer
Informationen vom und über den Auftraggeber an diese
Dritten weitergeben, es sei denn, der Auftraggeber hat
zuvor mitgeteilt, dass dafür seine Zustimmung
erforderlich ist.
23. Der Auftragnehmer verarbeitet
personenbezogene Daten des Kunden und der für den
Kunden tätigen Personen, um die bestmögliche
Dienstleistung zu erbringen und die gesetzlichen
Verpflichtungen zu erfüllen.
24. Der Auftragnehmer bewahrt elektronische
und/oder Papierakten für sieben Jahre nach der letzten
inhaltlichen Kommunikation mit dem Auftraggeber in
dem betreffenden Fall auf. Nach Ablauf dieser Frist
kann der Auftragnehmer diese Akten vernichten.

Schlussbestimmungen
25. Auf alle Rechtsverhältnisse, auf die diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden,
findet niederländisches Recht Anwendung.
26. Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem
dem Auftragnehmer erteilten Auftrag oder einer vom
Auftragnehmer ausgeführten Arbeit werden vom
Bezirksgericht Limburg beigelegt, das ausschließlich
zuständig ist. Dies gilt auch für Beschwerden im Sinne
des geltenden Beschwerdeverfahrens der Kanzlei,
deren Erledigung nicht zur Zufriedenheit des Kunden
führt.
Tritt der Auftragnehmer als Kläger auf, so ist er
ungeachtet des Vorstehenden berechtigt, die
Streitigkeit vor das nach dem Gesetz zuständige Gericht
zu bringen.
27. Diese Bedingungen sind auf Niederländisch,
Englisch und Deutsch verfügbar. Im Falle einer
Streitigkeit über den Inhalt oder den Sinn dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur der
niederländische Text verbindlich.

Sittard, Januar 2024

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