Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich aufgrund eines Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber, seine Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Das Arbeitsrecht lässt sich in Individual- und Kollektivarbeitsrecht unterteilen und ist fester Bestandteil des Sozialrechts.

Unsere Kanzlei steht sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern in fast allen Bereichen des Arbeitsrechts zur Seite.

Unsere Tätigkeiten beschränken sich nicht auf die Beratung und die konkrete Erstellung von Arbeitsverträgen, Personalordnungen, Geschäftsführungsverträgen und flexiblen Verträgen, sondern umfassen das gesamte arbeitsrechtliche Spektrum bis hin zur Beratung und Prozessführung bei (Massen-) Entlassungen, fristlosen Entlassungen, Auflösungen, Betriebsübergängen, Entsendungen aus dem oder in das Ausland, Problemen bei der beruflichen Wiedereingliederung, Betriebszusammenlegungen, Tarifvertragsrecht, Zeitarbeitsverträgen, Pay-Rolling und Berufskrankheiten.

Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung bei der Lösung von Problemen in diesem Rechtsgebiet.

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