Haftungsrecht

Die zivilrechtliche Haftung ist ein Begriff aus dem Vermögensrecht, insbesondere dem Schuldrecht. Mit Haftung ist gemeint, dass eine Person zur Erfüllung eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist.

Das Haftungsrecht ist breit gefächert und spielt in unserer Gesellschaft eine sehr wichtige Rolle. Denken Sie beispielsweise an die Haftung für Verkehrsunfälle, Betriebsunfälle, bei Insolvenz, für mangelhafte oder gefährliche Produkte, bei Vertragsverletzung, ärztlichen Kunstfehlern und falscher Informationserteilung oder an die Berufshaftpflicht.

Wir machen Haftungsansprüche geltend und verteidigen Mandanten gegen Haftungsansprüche.

Im Anschluss an einen (erfolgreich) geltend gemachten Haftungsanspruch erfolgt die Schadensermittlung. Ist Schaden entstanden? Wie viel Schaden ist entstanden? Ist die Gegenpartei zu 100 % für den Schaden haftbar? Liegt ein Eigenverschulden vor? Wir bearbeiten keine Personenschäden.

Haben Sie ein Problem im Bereich des Haftungsrechts? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.