Mietrecht

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter.

Der Mietvertrag ist im niederländischen Recht ein so genannter Sondervertrag, dem der Gesetzgeber eine besondere Stellung im „Burgerlijk Wetboek“ (niederländisches BGB) eingeräumt hat. Daraus ergibt sich, dass spezielle gesetzliche Bestimmungen gelten, falls ein Mietvertrag vorliegt. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich manchmal um zwingende Vorschriften, von denen die Vertragspartner nicht abweichen dürfen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen unterschiedlichen Vermietungsformen: Vermietung von Wohnraum, Vermietung von mittelständischen Gewerberäumen und Vermietung von sonstigen Gewerberäumen. Für jede dieser Vermietungsformen gelten eigene Sondervorschriften des Mietrechts.

Das Mieten oder Vermieten von (mittelständischen) Gewerberäumen oder Wohnraum ist infolge der unterschiedlichen Vorschriften komplizierter als vermutet. Die Erstellung eines Mietvertrags sowie die Verfahren im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietvertrags, dem Räumungsschutz, der Abtretung von Rechten und Untervermietung, Mängeln und der Instandhaltung von Mietobjekten setzen fundierte Fachkenntnisse in diesem Rechtsgebiet voraus.

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