Personen- und Familienrecht

Das Personen- und Familienrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet und Teil des bürgerlichen Rechts. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen Eheleuten und zwischen Eltern und Kindern.

Das Personen- und Familienrecht befasst sich nicht nur mit Ehescheidungen, sondern beispielsweise auch mit Umgangsregelungen, der Berechnung von Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen, Hilfen zur Erziehung und der Entziehung des Personensorgerechts.

Bei der Scheidung eines Unternehmers oder Geschäftsführers mit erheblichen Geschäftsanteilen ist besondere Sorgfalt geboten. Unsere fundierten Kenntnisse des Unternehmens- und Steuerrechts sind diesbezüglich unverzichtbar.

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