Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet und Teil des Privatrechts.

Das Unternehmensrecht befasst sich traditionell mit der Beratung und Betreuung bei der Entscheidung über die Rechtsform, in der ein Unternehmen betrieben wird (damit zusammenhängende Steueraspekte werden bei uns von externen Sachverständigen abgeklärt) und mit der Beilegung von Streitigkeiten, die in einem Unternehmen zwangsläufig auftreten (können).

Das Unternehmensrecht befasst sich weiterhin mit der Betreuung einer Reorganisation, beispielsweise im Anschluss an eine Übernahme oder in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Und wenn es an uns liegt, umfasst das Unternehmensrecht auch das Mitdenken mit Unternehmern.

Falls es dennoch zu einem Streitfall kommen sollte, bei dem ein Gerichtsverfahren unumgänglich ist, werden Ihre Interessen optimal vertreten.

Darüber hinaus können wir Ihnen bei der Eintreibung Ihrer Forderungen behilflich sein.

In einem persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen gerne, wie wir Ihr Problem lösen können. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.