Vertragsrecht

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt. Das Schuldverhältnis kann auf vertraglicher Grundlage (Vertragsrecht) oder kraft Gesetzes (z.B. unerlaubte Handlung) entstehen.

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen kommen täglich mit dem Schuldrecht, insbesondere dem Vertragsrecht, in Berührung. Häufig ist man sich dessen jedoch erst bewusst, wenn Probleme auftreten: ein Kunde zahlt nicht, das neu angeschaffte Haus erweist sich als Fehlkauf, der Exklusivliefervertrag ist doch nicht so exklusiv wie versprochen, oder die Zusammenarbeit, die so verheißungsvoll begann, endet in einem Fiasko.

Privatpersonen und Unternehmen sollten bei der Erstellung und Unterzeichnung von Verträgen Sorgfalt walten lassen. Ein einziger Fehler oder eine kleine Lücke in einem Vertrag kann große finanzielle Folgen haben.

Auch wenn sich nicht alle Eventualitäten von vornherein ausschließen lassen, kann Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Vertrag oder eine gründliche Vertragsprüfung vor der Unterzeichnung viele Unannehmlichkeiten ersparen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich informieren.